Nach fast zwei Jahren erfolgreicher Tätigkeit ist Herr Klaus Kirchberger aus der Geschäftsführung der PP Managementgesellschaften ausgetreten, um sich neuen Aufgaben zu widmen. Für seine geleistete Arbeit danken wir ihm.
Wir freuen uns, mit Herrn Ernst-Richard Trapp einen überaus profunden Kenner des Bereichs geschlossene Fonds als neuen Geschäftsführer der PP Management GmbHs gewonnen zu haben. Herr Trapp, Rechtsanwalt, Immobilienökonom (ebs) und MRICS (Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors), ist seit über 16 Jahren im Fondsbereich aktiv und verfügt über Erfahrung auf dem Gebiet der geschlossenen Fonds und Immobilien. Er tritt sein Amt zum 01. März 2011 an.
Bis dahin übernimmt Herr Peter Pietzak interimistisch die Geschäftsführung. Wir sind sicher, mit der neuen Geschäftsleitung die Herausforderungen, die die Zukunft für uns bereit hält, erfolgreich meistern zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Für die PP Management GmbHs:
Peter Pietzak
7. Dezember 2010
DOBA 17 - Kaufpreisabrechnung
Bundesgerichtshof hat entschieden
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 18. November 2010 die Beschwerde eines Anlegers gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichtes München vom 15. Oktober 2009 rechtskräftig (vgl. Bericht siehe unten).
26. Oktober 2010
Prospekthaftungsklagen beim Fonds MTC / Rhinstraße abgewiesen
Uns erreichen zunehmend Fragen von Anlegern, welche Bedeutung die Prospekthaftungsklagen von Anlegern für den jeweiligen Fonds haben. Grundsätzlich gilt, dass eine Klage aus Prospekthaftung ausschließlich das Verhältnis zwischen dem einzelnen Anleger und dem oder den Initiatoren des jeweiligen Fonds betrifft. Gewinnt oder verliert also ein Kläger seine Klage aus Prospekthaftung, so ist der Fonds davon in keiner Weise berührt.
Bisher wurde acht Prospekthaftungsklagen in der ersten Instanz teilweise stattgegeben; die Beklagten haben in sieben Fällen Berufung eingelegt. Weitere vier Prospekthaftungsklagen wurden in erster Instanz vom Landgericht München I abgewiesen mit der Begründung, dass kein Prospektfehler vorliegt. Das letztgenannte Urteil ist erst in den letzten Tagen ergangen.
Der unterschiedliche Ausgang der Prospekthaftungsklagen zeigt eines sehr deutlich: Niemand kann sich darauf verlassen, dass er auf Grund einer Klage sein Geld aus seiner Fondsbeteiligung, ggf. im Wege des Schadensersatzes, zurückerhält. Es ist daher umso wichtiger, dass Sie als Anleger - egal ob Sie zu den Prospekthaftungsklägern zählen oder nicht - mit Ihren Entscheidungen bei den Gesellschafterversammlungen Ihres Fonds dafür sorgen, dass Ihr Fonds sich positiv weiterentwickeln kann. Eine Blockadehaltung im guten Vertrauen auf einen positiven Ausgang einer Prospekthaftungsklage ist dabei wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Die Gesellschafter der DOBA 14 KG können sich freuen. Ein Teil der Fondsimmobilien, die Moosacher Straße 40, wurde zu guten Konditionen an ein Unternehmen der Emil Frey Gruppe Deutschland verkauft, zu welcher auch die Schwabengarage AG gehört. Mit dem Erlös wurden Bankdarlehen getilgt. Nach intensiven Verhandlungen mit der finanzierenden Bank gelang es der Geschäftsführung außerdem, zum 30. März 2010 die gesamten Anteile der stillen Gesellschafter zurückzuführen. Damit wird der Fonds unter dem Strich jährlich um ca. € 400.000 entlastet.
Gleichzeitig gelang es der Geschäftsführung, einen 15-Jahres-Mietvertrag mit der Frey-Gruppe für das Objekt Moosacher Straße 58 abzuschließen. Damit wurde ein erheblicher Leerstand als Folge der Insolvenz der Kroymanns Autohäuser vermieden und die künftige Mietbasis stabilisiert.
4. August 2010
DOBA Euro-Industriepark und Putzbrunn kann früher ausschütten
Nach dem erfolgreichen Verkauf des Objektes Putzbrunn Ende 2008 konnten die angestrebten Vorteile für die Gesellschafter jetzt wie derzeit angekündigt realisiert werden.
Bereits Anfang Juli 2010 haben die Gesellschafter ihre erste Ausschüttung von 5% p. a. anteilig für das erste Halbjahr erhalten - zwei Jahre früher als prospektiert. Außerdem müssen die Gesellschafter bereits seit Januar 2009 keine weiteren Ansparbeträge mehr erbringen. Dies war ursprünglich erst für 2013 vorgesehen.
Insgesamt hat es die Geschäftsführung erreicht, dass die Fondsgesellschaft bereits 2012 schuldenfrei sein wird. Ein gutes Ergebnis für die Gesellschafter.
5. Mai 2010
Neue Zeiten, neue Seiten.
Willkommen DOBA Fonds Online!
Transparenz ist die beste Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Aus diesem Grund möchten wir Sie mit dieser Website zukünftig ausführlich und zeitnah über Projekte und Entwicklungen informieren, die Sie als Gesellschafter der DOBA Fonds betreffen.
Außerdem bieten wir neben den Zahlen und Fakten unserer Fondsgesellschaften und Immobilienobjekte unter "Marktinformationen" einen Überblick über das aktuelle Marktgeschehen – mit fundierten Informationen zu wichtigen Themen wie Entwicklungen auf dem gewerblichen Immobilienmarkt oder den Zweitmärkten für geschlossene Immobilienfonds.
Sie sehen: Es lohnt sich, in Zukunft öfter bei uns vorbeizuschauen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Anregungen zur neuen DOBA Fonds Internet-Plattform!
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Klaus Kirchberger
Geschäftsführung der DOBA Fonds
1. März 2010
Druckerei neuer Mieter bei DOBA 20
13.000 qm für Produktionsbetrieb genutzt
Das Objekt Venloer Straße in Köln hat einen neuen Mieter: die Häuser KG Buch- und Offsetdruckerei. Die Produktion bei Häuser ist bereits angelaufen. Diese alteingesessene, mittelständische Druckerei hat ihren Schwerpunkt auf die individuelle Beratung bei der Erstellung hochwertiger Druckstücke in kleinen und mittleren Auflagen gelegt. "Von der Idee bis zum Versand alles aus einer Hand", lautet das Motto dieses inhabergeführten Unternehmens. Mit modernsten Maschinen wird dies künftig in der Venloer Straße umgesetzt. Im April 2009 kam es nach intensiven Verhandlungen zu einem langfristigen Mietvertrag. Bedingung war , dass die Behörden die notwendigen Genehmigungen für einen 3-Schichtbetrieb erteilten. Dies wurde genehmigt. Die Gesellschafter haben 2009 rund € 5,7 Mio. investiert, um die Immobilie von einem Lagergebäude zu einem Produktionsgebäude umzuwidmen. Durch diese Neuvermietung ist das Objekt langfristig auf eine sichere werthaltige Grundlage gestellt.
22. November 2009
Kaufpreisabrechnung DOBA 17 ist richtig
Urteil des Oberlandesgericht München vom 15. Oktober 2009
Das OLG München hat die Berufung der Logim GmbH, vertreten durch Herrn Wunderlich, vollumfänglich zurückgewiesen und festgestellt, dass die Kaufpreisabrechnung für die Fondsobjekte richtig war. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Der von Herrn Wunderlich behauptete Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung von ca. € 25 Mio. besteht demnach nicht.
Durch eine weitere Klage hat Herr Wunderlich die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung angefochten. Darin wurde die Geschäftsführung ermächtigt, mit Herrn Doblinger / der DIBAG einen Vergleich zur gütlichen Beilegung des Streits über die Richtigkeit der Kaufpreisabrechnung zu schließen. Dieser Vergleich hättte vorgesehen, dass Herr Doblinger ohne Anerkennung einer Rechtspflicht (was das oben genannte Urteil bestätigt) an den Fonds einen Betrag von € 4,5 Mio. bezahlt. Aufgrund eines formellen Beschlussmangels wurde der Klage stattgegeben. Die Beschlüsse und das Vergleichsangebot von Herrn Doblinger sind damit nichtig.
Die Folge: Herr Wunderlich hat vereitelt, dass Herr Doblinger / die DIBAG an den Fonds freiwillig einen Betrag von € 4,5 Mio. bezahlt, hat aber sonst nichts erreicht.
Seit 2005 behauptet Herr Wunderlich, der Kaufpreis bzw. die Abrechnung für die Fondsobjekte beim DOBA 17 sei manipuliert worden. Seit dieser Zeit hat Herr Wunderlich gegen Herrn Doblinger und Herrn Heiter Vorwürfe wegen angeblicher Untreue und sittenwidriger Schädigung der Fondsgesellschaft erhoben und diese Vorwürfe in aller Öffentlichkeit und in vielen Schreiben an die Anleger verbreitet.
Nachdem schon das Landgericht München I alle Klagen auf Kaufpreisrückzahlung und Schadenersatz abgewiesen hatte, hat nunmehr auch das OLG München am 15. Oktober 2009 bestätigt, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen und die erhobenen Vorwürfe allesamt haltlos sind.
Das OLG hat insbesondere festgestellt, das die Kaufpreisabrechnung richtig war und den vertraglichen Vereinbarungen im Kaufvertrag entspricht. Anders als von Herrn Wunderlich - wider besseren Wissen - behauptet, waren die von der DIBAG aufgrund des Selbstanmietungsrechts angemieteten Flächen bei der endgültigen Kaufpreisabrechnung zu berücksichtigen und nicht mit Null anzusetzen. Das Gericht hat dabei ausdrücklich klargestellt. dass die Flächen nach den abgeschlossenen Verträgen nicht an die Fondsgesellschaft verschenkt werden mussten.
4. November 2009
Revitalisierung der Südmeile abgeschlossen
Kaufland eröffnet am 14. Oktober 2009
Die Südmeile hat einen neuen Ankermieter. Nach langem Vorlauf und zähen Bemühungen bei der Baubehörde zur Genehmigung des Nutzungsplans sind in kurzer Zeit die Umbaumaßnahmen im Fondsobjekt realisiert worden. Der Markt wurde im Rahmen eines Mitternachtsshoppings in der Nacht vom 14. auf den 15. Oktober eröffnet.
In diesem Zug sind auch die Flächen des Ladenbereiches neugestaltet worden. Die Anwohner im nahen und weiteren Umfeld haben jetzt attraktive Einkaufsmöglichkeiten unter anderem auch für Schuhe bei Reno, Mode bei Esprit und Brillen bei ApolloOptik.
Seit der Eröffnung hat sich gezeigt, dass unser Objekt deutlich an Attraktivität und damit an Wert gewonnen hat. Mit Kaufland wurde ein langfristiger Mietvertrag vereinbart.
14. September 2009
DOBA Fonds aus VGF ausgeschlossen
Fehlen der Leistungsbilanz war ausschlaggebend
Der Verband Geschlossene Fonds hat die DOBA Fonds als Gründungsmitglied des Verbandes ausgeschlossen. Ausschlaggebend dafür war das Fehlen einer Leistungsbilanz nach den Vorgaben des VGF. Die neue Geschäftsführung der DOBA Fonds hatte zwar auf Anfrage mitgeteilt, dass an einer Leistungsbilanz nach VGF Standard gearbeitet wird und um Aufschub gebeten. Dieser wurde aber nicht gewährt und der Ausschluss vollzogen.
"Wir bedauern den Schritt des VGF. Vor allem vor dem Hintergrund des Umbruchs bei den DOBA Fonds hätten wir uns mehr Zeit gewünscht." meinte Klaus Kirchberger, Geschäftsführung der DOBA Fonds. "Eine Leistungsbilanz für die DOBA Fonds zu erstellen ist sehr aufwändig und arbeitsintensiv."
Nachdem der Ausschluss schon so abrupt vollzogen wurde, wird jetzt geprüft, ob eine Leistungsbilanz für die DOBA Fonds wirklich eine so hohe Priorität hat. Da seit einigen Jahren keine neuen Fonds mehr aufgelegt werden, entfällt ein wesentliches Argument für eine Leistungsbilanz, die Vergleichbarkeit von Fondsanbietern für Investitionsentscheidungen. Für die Gesellschafter der DOBA Fonds sind die Geschäftsberichte aussagefähiger, die bereits fundamental überarbeitet und aufgewertet wurden.